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   LAG Hessen, 12.04.1995 - 7 Ta 127/95   

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https://dejure.org/1995,4871
LAG Hessen, 12.04.1995 - 7 Ta 127/95 (https://dejure.org/1995,4871)
LAG Hessen, Entscheidung vom 12.04.1995 - 7 Ta 127/95 (https://dejure.org/1995,4871)
LAG Hessen, Entscheidung vom 12. April 1995 - 7 Ta 127/95 (https://dejure.org/1995,4871)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten, Berechnung des Entgelts eines Einfirmenvertreters, Zuständigkeit der Arbeitsgerichts, Entgeltgrenze, Zuflussprinzip, Provisionsvorschüsse, Provisionsvorschuss

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ArbGG § 5 Abs. 3; HGB § 92a
    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsweg - Arbeitnehmerbegriff

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1995, 1070
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 12.02.2008 - VIII ZB 51/06

    Monatliche Durchschnittsvergütung des Handelsvertreters

    Nach anderer Ansicht dürfen die Ansprüche nur insoweit in die Berechnung einbezogen werden, als sie durch Zahlung (OLG Schleswig, Beschluss vom 20. Juli 2006 - 16 W 53/06, OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 1. November 2005 - 4 W 46/05; LAG Thüringen, OLG-NL 1997, 260; LAG Hessen, NZA 1995, 1071, 1072; LAG Baden-Württemberg, DB 1966, 908; Kliemt in: Schwab/Weth, Arbeitsgerichtsgesetz, § 5 Rdnr. 265; Müller-Glöge in: Germelmann, ArbGG, 6. Aufl., § 5 Rdnr. 42) oder jedenfalls durch Aufrechnung oder Verrechnung mit Gegenansprüchen des Unternehmers (Koch in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 8. Aufl., § 5 ArbGG Rdnr. 12) erfüllt sind.
  • BGH, 12.02.2008 - VIII ZB 3/07

    Monatliche Durchschnittsvergütung des Handelsvertreters

    Nach anderer Ansicht dürfen die Ansprüche nur insoweit in die Berechnung einbezogen werden, als sie durch Zahlung (OLG Schleswig, Beschluss vom 20. Juli 2006 - 16 W 53/06, OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 1. November 2005 - 4 W 46/05; LAG Thüringen, OLG-NL 1997, 260; LAG Hessen, NZA 1995, 1071, 1072; LAG Baden-Württemberg, DB 1966, 908; Kliemt in: Schwab/Weth, Arbeitsgerichtsgesetz, § 5 Rdnr. 265; Müller-Glöge in: Germelmann, ArbGG, 6. Aufl., § 5 Rdnr. 42) oder jedenfalls durch Aufrechnung oder Verrechnung mit Gegenansprüchen des Unternehmers (Koch in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 8. Aufl., § 5 ArbGG Rdnr. 12) erfüllt sind.
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2006 - 16 W 109/06

    Begriff der bezogenen Vergütung nach § 5 Abs. 3 Satz 1 ArbGG : Keine

    Teilweise wird die Auffassung vertreten, dass es auf die tatsächlich zugeflossenen Beträge ankomme (vgl. LAG Hessen, NZA 1995, 1070, 1071; Küstner, Handbuch des gesamten Außendienstrechts Band 1, 3. Aufl., Rdnr. 233; Koch in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, § 5 ArbGG Rdnr. 12).

    Es trifft auch nicht zu, dass es der Zweck der in Rede stehenden Vorschrift ist, den verstärkten Schutz des Arbeitnehmers nur demjenigen Vertreter zukommen zu lassen, dem für seinen Lebensunterhalt tatsächlich allein die ausgezahlten Beträge zur Verfügung gestanden haben (so aber LAG Hessen, NZA 1995, 1070, 1071 m.w.N.).

  • OLG Karlsruhe, 30.05.2006 - 7 W 29/06

    Zuständigkeitsabgrenzung zwischen ordentlichen Gerichten und Arbeitsgerichten im

    Dagegen kommt es nach Ansicht von Küstner, Handbuch a. a. O., auf die tatsächlich zugeflossenen Beträge an (ebenso: LAG Hessen, NZA 1995, 1070, 1071; wohl auch Müller-Glöge in Germelmann, ArbGG, 5. Aufl., § 5 Rn. 26; Koch in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, § 5 ArbGG Rn. 12).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.03.2007 - 11 Ta 57/07

    Rückzahlung von Provisionsvorschüssen

    Hierbei kann dahingestellt bleiben, ob insofern entscheidend ist, welche Vergütung der Kläger zu beanspruchen hätte (so zum Beispiel OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2006 - I-16 W 109/06 - Hanseatisches OLG, Beschluss vom 14.09.2006 - 6 W 51/06 - OLG Köln, Beschluss vom 12.07.2005 - 19 W 29/06 -) oder entscheidend ist, welche Beträge der Kläger tatsächlich aufgrund des Vertragsverhältnisses verdient und auch erhalten hat (so zum Beispiel LAG Hessen, Beschluss vom 12.04.1995 - 7 Ta 127/95 - Schwab/Weth-Kliemt ArbGG § 5 Rz. 265; GK ArbGG/Wenzel, § 5 Rz. 160).
  • OLG Köln, 15.05.2007 - 19 W 21/07

    Rechtsweg bei Ansprüchen aus Handelvertreterverhältnis - Maßgeblichkeit des

    Der Senat folgt nicht der Gegenansicht, die auf die Höhe der tatsächlich erhaltenen Zahlungen abstellt (vgl. OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 17.5.1999 - 16 W 20/99, in: OLGR 1999, 269; LAG Hessen, Beschluss vom 12.4.1995 - 7 Ta 127/95, in: NZA 1995, 1070, 1072; Koch, in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 7. Auflage 2006, § 5 ArbGG Rn 12; Müller-Glöge, in: Germelmann, Arbeitsgerichtsgesetz, 5. Auflage 2004, § 5 ArbGG Rn 26).
  • OLG Dresden, 30.01.2007 - 14 W 1274/06
    Die Gegenauffassung, wonach es bei § 5 Abs. 3 S. 1 ArbGG auf die tatsächlich zugeflossenen Beträge ankommt ( LAG Hessen NZA 1995, 1070; weitere Nachweise bei OLGR Karlsruhe 2006, 803), führt zu Unsicherheiten bei der Feststellung des zulässigen Rechtsweges, da sonst der Unternehmer durch Zuwenig- oder Zuviel- Zahlungen den Anwendungsbereich der Norm willkürlich bestimmen könnte (OLGR Karlsruhe 2006, 803).
  • OLG Dresden, 03.01.2007 - 14 W 1161/06
    Die Auffassung, aus dem Begriff "bezogen" ergebe sich, es komme allein auf den tatsächlichen Mittelzufluss an (so LAG Hessen NZA 1995, 1071 m.w.N. aus der arbeitsrechtlichen Rechtsprechung und Literatur; ebenso OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.11.2005, Az.: 4 W 46/05 ), vermag der Senat nicht zu teilen.
  • LAG Thüringen, 30.06.1997 - 4 Ta 36/97

    Verdienstgrenze für Handelsvertreter als Voraussetung für den Arbeitsgerichtweg

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